Kassen- und Eigenleistungen

Auf­grund unse­rer Zulas­sung als Kas­sen­pra­xis wer­den wir nach Mög­lich­keit die Leis­tun­gen mit Ihrer Kran­ken­kas­se direkt abrech­nen. Wir emp­feh­len Ihnen eine medi­zi­ni­sche Leis­tung aus­schließ­lich nach ihrem Nut­zen. Wie­viel davon Ihre Kas­se über­nimmt, ist Gegen­stand Ihres Ver­tra­ges.

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen dür­fen nicht ein­fach alles bezah­len, was ihnen nützt, denn ihre Auf­ga­be ist pri­mär eine zweck­mä­ßi­ge, aus­rei­chen­de und wirt­schaft­li­che Behand­lung nach erprob­tem Stan­dard zur Ver­mei­dung von Not durch Krank­heit.

Vor­beu­gen und Nut­zung neu­er wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis­se müs­sen daher so lan­ge von Ihnen selbst über­nom­men wer­den, bis der Gesetz­ge­ber sie in den Leis­tungs­ka­ta­log Ihrer Kas­se auf­nimmt. Dabei han­delt es sich um die so genann­ten Indi­vi­du­el­len Gesund­heits­leis­tun­gen, die IGeL-Leis­tun­gen. Nun wird nicht in jedem Fall unser gesam­tes Leis­tungs­spek­trum benö­tigt; spre­chen Sie mit uns dar­über was sinn­voll ist. Die­se Leis­tun­gen wer­den wir Ihnen direkt in Rech­nung stel­len.

Ver­si­cher­ten­kar­te
Bit­te brin­gen Sie zu jedem Besuch Ihre Ver­si­cher­ten­kar­te mit. Vie­len Dank!